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Schlossgartenbenutzung

Dieser Eintrag stammt von Norbert Willenbacher Am 31.7.2010 @ 18:03 In -> VG Kirchheimbolanden | Keine Kommentare

In der letzten Stadtratssitzung am 23.06.2010 wurde einstimmig eine Benutzungsordnung für den Schlossgarten und den Vorplatz der Paulskirche verabschiedet.

Kernpunkte sind 

▪     das Betretungsverbot des Schlossgartens zwischen 22:00 und 6:00 Uhr,

▪     das Verbot des Alkoholkonsums (Ausnahmen nur nach Genehmigung durch die Stadt, z. B. bei Hochzeiten oder Stadtfesten) sowie

▪     das Führen von Hunden ausschließlich auf Wegen, wobei Hundehaufen unverzüglich zu beseitigen sind.

Im Entwurf, der in der Rheinpfalz in Auszügen schon vorab am 22.06. veröffentlicht wurde, war das Alkoholverbot zeitlich befristet, ebenso wie das Betreten der Grünflächen durch Hunde erlaubt war. 

 

Auf Drängen der Grünen-Stadtratsfraktion wurde die Regelung restriktiver ausgestaltet. Nicht, weil wir etwas gegen Alkoholkonsum und Hunde(halter) haben, sondern weil wir sicher sind, dass die Benutzungsordnung nur erfolgreich umsetzbar ist, wenn die Regeln möglichst unmissverständlich, klar und nachprüfbar sind.

 

 


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