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Anträge zur Geschäftsordnung

 

Änderungsanträge zur Beschlussvorlage 18/14 vom 3.6.14

Geschäftsordnung

§ 2 – Form und Frist der Einladung

(1a) statt: …. „können dem Bürgermeister schriftlich oder elektronisch eine Email-Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des Absatzes 1 übersendet werden können.“

soll stehen: „können dem Bürgermeister schriftlich oder elektronisch eine Email-Adresse mitteilen, an die Einladungen und Drucksachen im Sinne des Absatzes 1 übersendet werden können.“

Begründung: Die Tagesordnung alleine ist nicht ausreichend, auch die Unterlagen sollten mitgeschickt werden.

(2) statt: „Zwischen dem Zugang der Einladung und der Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen“

soll stehen: „Zwischen dem Zugang der Einladung und der Sitzung müssen mindestens 8 volle Kalendertage liegen“

Begründung: Die Unterlagen werden rechtzeitig erstellt, (hier am 3.6.) so dass es keinen Grund gibt, sie so lange zurückzuhalten. Als Ratsmitglied kann man sich dann besser auf die Sitzung vorbereiten.



Änderungsanträge zur Beschlussvorlage 19/14

Hauptsatzung

§1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Absatz 2

statt: „Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.eisenberg.de

soll stehen: „Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen und alle Drucksachen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, im Internet unter der Adresse www.eisenberg.de“

Begründung: interessierte Bürger, die zur Sitzung kommen, sollen auch die Möglichkeit haben, sich mit die Sachlage vertraut zu machen.

§5 Beigeordnete

(2) Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden 2 Geschäftsbereiche gebildet, von denen je einer auf den ersten und zweiten Beigeordneten zu übertragen ist.

ersatzlos streichen

Begründung:

  1. Alle Fraktionen sind sich einig, dass in Zeiten knapper Finanzausstattung Einsparungen gemacht werden müssen. Die jährlichen Aufwandsentschädigungen für zwei Beigeordnete mit Geschäftsbereich belaufen sich auf 21.000,- €, die dringend eingespart werden müssen.

  2. Falls der Stadtbürgermeister, wie schon in der letzten Legislaturperiode, wieder für den Posten des Ersten Beigeordneten kandidieren sollte, ist hier außerdem die in breiter Öffentlichkeit beklagte hohe Arbeitsbelastung des Stadtbürgermeisteramt zu nennen, welche eine zusätzliche Arbeitsbelastung durch einen Geschäftsbereich in der VG unmöglich macht.

 





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