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Bezirkstagsnews

uth Ratter, MdLBildungs- und kulturpolitische SprecherinLandtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz
Fraktionssprecherin vonBündnis90/Die GRÜNEN im Bezirkstag Pfalz
Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:

Betreff:Verwaltungsgericht Neustadt: Pressemitteilung Nr. 40/13

Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herrn,
der unten stehenden PE des Verwaltungsgerichtes Neustadt entnehmen Sie die Entscheidung der 3. Kammer in der Klage der GRÜNEN Bezirkstagsfraktion auf der Neubesetzung der 15er Ausschüsse des Bezirksverbandes Pfalz. Unserer Klage wurde stattgegeben. Das Gericht hat Revision zugelassen. 
Als Fraktion sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Entscheidend für die Anzahl der Ausschusssitze ist die Fraktionsstärke!"Wir wollten eine grundsätzliche Klärung dieser Frage und deswegen freuen wir uns, dass die nun erfolgt ist!", meint dazu die Fraktionsvorsitzende Ruth Ratter. "Es kommt auf die Mitgliedschaft in der Fraktion an und nicht auf das Parteibuch in der Tasche. Alles andere wäre für uns als Partei, bei der auch Nichtmitglieder nominiert werden können, unerträglich gewesen", fährt Ratter fort.
Der Weg über das Rechtsverfahren verursacht Kosten zulasten des Bezirksverbandes Pfalz. "Es wäre schön, wenn Herr Wieder verstehen würde, dass er nur Gelder des Bezirksverbands verbrennt, wenn er jetzt Widerspruch einlegt!", hofft Walter Altvater auf Einsicht beim Bezirkstagsvorsitzenden.
Mit freundlichen GrüßenRuth Ratter
Sprecherin der FraktionBündnis 90/DIE GRÜNEN im Bezirkstag Pfalz
Bildungs- und Sprecherin der L

 

 

Verwaltungsgericht Neustadt
Pressemitteilung Nr. 40/13

Bezirksverband Pfalz muss mehrere Ausschüsse neu wählen

Der Bezirksverband Pfalz muss mehrere seiner Ausschüsse  neu wählen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Der Bezirksverband Pfalz ist ein höherer Kommunalverband in der Pfalz. Er unterhält Einrichtungen an verschiedenen Standorten und fördert durch Beteiligungen zahlreiche öffentliche und private Initiativen, die mit pfälzischer Geschichte und Volkskunde, mit Kultur und Kunst, mit Umweltschutz oder mit Tourismus zu tun haben. Das politische Gremium des Bezirksverbands ist der Bezirkstag Pfalz.

Bei der Bezirkstagswahl 2009 hatte die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ zwei Sitze und die Partei „Die  Linke“ einen Sitz erhalten. Im August 2009 wählte der Bezirkstag die Ausschussmitglieder für alle Ausschüsse mit jeweils 15 Mitgliedern. In diesen Ausschüssen war die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ mit jeweils einem Sitz vertreten.

Im April 2012 trat ein Parteimitglied der Partei „Die Linke“, das 2009 für diese Partei in den Bezirkstag gewählt worden war, aus dieser Partei aus und wurde am 1. Oktober 2012 Mitglied der Bezirkstagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, ohne Parteimitglied bei „Bündnis 90/Die Grünen" zu werden. Durch diesen Anschluss an die Bezirkstagsfraktion besteht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seither statt aus zwei aus drei Personen.

Die klagende Bezirkstagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte am 2. Oktober 2012 den Antrag auf Nachwahl und Neubesetzung der betroffenen Ausschüsse in der nächsten Bezirkstagssitzung mit der Begründung, aufgrund der erhöhten Fraktionsstärke der Klägerin auf nunmehr drei Mitglieder sei eine entsprechende Anpassung der Sitzverteilung nach der Geschäftsordnung des Beklagten erforderlich.

Den Antrag der Klägerin auf Neubesetzung von Ausschüssen lehnte der beklagte Bezirkstag Pfalz mit Beschluss vom 14. Dezember 2012 ab. Zur Begründung führte der Beklagte aus, da das bisherige Mitglied der Partei „Die Linke“ kein Parteimitglied bei „Bündnis 90/Die Grünen" geworden sei, sei eine Neubesetzung der Ausschüsse nicht erforderlich.

Die Klägerin hat dagegen im Juni 2013 Klage erhoben. Sie ist der Meinung, nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seien hier die Ausschussmitglieder neu zu wählen, da sich das Stärkeverhältnis der im Bezirkstag vertretenen politischen Gruppen geändert habe. Das aus der  Partei „Die Linke“ ausgetretene Bezirkstagsmitglied sei seit Oktober 2012 Mitglied der Bezirkstagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein Parteibetritt zu „Bündnis 90/Die Grünen" sei nach der Satzung der Partei nicht notwendig gewesen. Infolge des Umstands, dass  die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nunmehr statt aus zwei aus drei Personen bestehe, müsse eine Neuwahl der mit 15 Mitgliedern besetzten Ausschüsse erfolgen.

Die 3. Kammer des Gerichts hat der Klage mit dem heute verkündeten Urteil stattgegeben. Zur Begründung führte die Vorsitzende aus, nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seien die Ausschüsse des Bezirkstages neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Bezirkstag vertretenen politischen Gruppen geändert habe und wegen dieser Änderung sich die Verteilung der Ausschusssitze ändern würde.  Dies sei hier der Fall. Unter den im Gesetz „politische Gruppen“ genannten Gruppierungen seien auch die Fraktionen zu verstehen. Denn Fraktionen stellten  nichts  anderes als eine Gruppe von Bezirkstagsmitgliedern dar. Hier sei das Mitglied der Partei „Die Linke“ aus dieser Partei ausgetreten, womit diese Partei im Bezirkstag nicht mehr vertreten sei.  Das nunmehr parteilose Bezirkstagsmitglied habe sich  zum 1. Januar 2012 der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen angeschlossen. Der Eintritt in die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ sei nach deren Bestimmungen nicht erforderlich. Die Zahl der Fraktionsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sei  von zwei auf drei gestiegen. Wegen der Änderung des Stärkeverhältnisses sei die Verteilung der Ausschusssitze zu ändern.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung zum  Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 3 K 561/13.NW -

Die Entscheidung kann per E-Mail: poststelle@remove-this.vgnw.mjv.rlp.de beim Verwaltungsgericht Neustadt angefordert werden.



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