Neuer Bundesvorstand gewählt

© Nils Leon Brauer

Ricarda Lang und Omid Nouripour sind die neuen Parteivorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die digital zugeschalteten Delegierten auf dem 47. Parteitag (28.01. und 29.01.2022) haben sie zusammen mit Emily Büning als Politische Bundesgeschäftsführerin, Pegah Edalatian und Heiko Knopf als stellvertretende Vorsitzende sowie Marc Urbatsch als Bundesschatzmeister in den Bundesvorstand gewählt. Darüber hinaus wurden der Parteirat und das Bundesschiedsgericht neu gewählt und Satzungsfragen beraten. Die Abstimmungen wurden am 14. Februar von den Delegierten schriftlich per Brief bestätigt.

 

Parteirat

Neben dem Bundesvorstand wählten die Delegierten einen neuen Parteirat. Ricarda Lang, Omid Nouripour und Emily Büning gehören diesem qua Amt an. Darüber hinaus wurden in den Parteirat gewählt: Annalena Baerbock, Katharina Dröge, Robert Habeck, Britta Haßelmann, Katharina Horn, Ska Keller, Georg Kössler, Erik Marquardt, Christian Meyer, Mona Neubaur, Belit Onay, Franziska Schubert, Katharina Schulze.

 

Bundesschiedsgericht

Auf dem digitalen Parteitag wurde auch ein neues Bundesschiedsgericht gewählt. Vorsitzende des Bundesschiedsgerichts ist Paula Riester, stellvertretende Vorsitzende Dagmar Richter. Als Beisitzer wurde Arne Pilniok bestätigt. Stellvertretende Beisitzer*innen sind Sinthiou Estelle Buszewski, Jessika Hazrat, Nils Janson und Michael Servatius. Hartmut Geil und Anna von Notz stellten sich nach langjähriger Mitgliedschaft im Bundesschiedsgericht nicht erneut zur Wahl.

 

Satzungsänderung

Darüber hinaus wurde über mehrere Satzungsänderungen debattiert. Insbesondere über die Änderung der Antragsberechtigungen für Parteitage wurde leidenschaftlich diskutiert. Der Antrag des Bundesvorstands sah vor, dass Antragsberechtigungen so verändert werden sollten, dass in Zukunft statt 20 Mitgliedern 0,1 Prozent der Mitgliedschaft antragsberechtigt wären und es für Änderungsanträge 0,05 Prozent der Mitglieder bräuchte. Dies sei notwendig, um dem Mitgliederwachstum Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Partei weiter basisdemokratisch entscheiden könne und dabei arbeitsfähig bleibe. Letztlich setzte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht mit ihrem Antrag durch, die Mindestanzahl für Antragsberechtigungen auf 50 Mitglieder zu erhöhen.

 

Quelle: www.gruene.de