Kostenerstattung

Die Kosten können nur mit Einreichung der Originalbelege und Originalunterschrift erstattet werden. Originalbelege sachlich geordnet auf einem Beiblatt aufkleben – ohne Büro- oder Heftklammern.

Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Entstehung der Kosten gestellt sein. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 31.1. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.

Hier gibt’s den Antrag.