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Die Kosten können nur mit Einreichung der Originalbelege und Originalunterschrift erstattet werden. Originalbelege sachlich geordnet auf einem Beiblatt aufkleben - ohne Büro- oder Heftklammern.
Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Entstehung der Kosten gestellt sein. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 31.1. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.
Für Beiträge und Hinweise zur Homepage sind wir immer dankbar. Ihr dürft uns gerne schreiben: news(ät)gruene-donnersberg.de. Dennis und Daniel werden dies dann bearbeiten. Vielen Dank!
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