Menü
Die Kosten können nur mit Einreichung der Originalbelege und Originalunterschrift erstattet werden. Originalbelege sachlich geordnet auf einem Beiblatt aufkleben - ohne Büro- oder Heftklammern.
Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Entstehung der Kosten gestellt sein. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 31.1. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das im Kreisverband Donnersbergkreis mitmachen möchte!
Einfach Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und abschicken oder zu einer Kreismitgliederversammlung kommen!
Für Beiträge und Hinweise zur Homepage sind wir immer dankbar. Ihr dürft uns gerne schreiben: news(ät)gruene-donnersberg.de. Dennis und Daniel werden dies dann bearbeiten. Vielen Dank!
Die neue Bundesregierung versprach, die Energiekosten für alle zu senken – doch stattdessen steigen die Preise weiter, während Milliarden aus [...]
Heute wird ein Meilenstein für den Klimaschutz gesetzt, für den wir GRÜNE während unserer bündnisgrünen Regierungszeit in der Bundesregierung [...]
Heute ist Weltflüchtlingstag. Im Jahr 2024 waren weltweit rund 123,2 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen – ausgelöst durch [...]