Menü
Die Kosten können nur mit Einreichung der Originalbelege und Originalunterschrift erstattet werden. Originalbelege sachlich geordnet auf einem Beiblatt aufkleben - ohne Büro- oder Heftklammern.
Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Entstehung der Kosten gestellt sein. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 31.1. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das im Kreisverband Donnersbergkreis mitmachen möchte!
Einfach Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und abschicken oder zu einer Kreismitgliederversammlung kommen!
Für Beiträge und Hinweise zur Homepage sind wir immer dankbar. Ihr dürft uns gerne schreiben: news(ät)gruene-donnersberg.de. Dennis und Daniel werden dies dann bearbeiten. Vielen Dank!
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]