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Was hat TTIP mit uns zu tun?

 

Wenn die USA und die EU um das Transnationale Investitions- und Freihandelsabkommen (TTIP) rangeln, dann ist das doch weit weg und kann bestimmt kaum uns BürgerInnen in und um unseren Landkreis, unsere Stadt oder unsere Gemeinde berühren. Oder?

 

Weit gefehlt! TTIP birgt erhebliche Sprengkraft, denn es geht weit hinaus über klassische Freihandelsabkommen, die Zölle und Handelsschranken abschaffen sollen. Diese gibt es nämlich zwischen Europa und den USA kaum noch. Mit TTIP sollen vor allem sogenannte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ abgebaut werden. Das heißt, es geht darum, die unterschiedlichen Regeln im Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz, bei Arbeitnehmer- und Sozialrechten, sowie alle Finanzmarktregeln anzugleichen oder gegenseitig anzuerkennen.

 

Praktisch bedeutet das fast immer, dass die höheren Standards fallen. Grenzwerte für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel können dann gesenkt werden, Wasserversorgung steht zur Liberalisierung (und Privatisierung über die Hintertür) und Erdgas kann per Fracking gewonnen werden. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel werden in unseren Supermärkten und auf unseren Tellern landen.

 

Aber die Städte und Gemeinden sind direkt betroffen, denn es geht ja nicht nur um Warenhandel sondern in großem Umfang um den Handel mit Dienstleistungen. Deshalb sieht auch der Deutsche Städtetag Gefahren durch TTIP und TISA für die Erbringung wichtiger Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen.

 

  • TTIP wird Einfluss darauf nehmen, welche Dienstleistungen künftig noch von den Kommunen selbst erbracht werden dürfen.

 

  • Welche Dienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden müssen und wie dies zu erfolgen hat, wird von den Regelungen im TTIP abhängen.

 

Ausschreibungsverfahren sind für Kommunen nicht neu. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Andere soziale und ökologische Aspekte dürfen in der Regel keine Rolle spielen. Das ist bei der Sanierung der Schule vielleicht nicht so kritisch. Ganz anders sieht es aber aus, wenn beispielsweise kulturelle Leistungen (Theater), Bildungsleistungen (Volkshochschule, Hausaufgabenbetreuung) oder Leistungen der Jugendhilfe (Wohngruppen) ausgeschrieben werden müssen und strikt an denjenigen Anbieter gehen, der das günstigste Angebot abgibt. Wenn ein Verein ein kommunales Kino betreibt und dafür Zuschüsse der Kommune erhält, könnte diese gezwungen werden, dies als öffentlichen Auftrag auszuschreiben. Sie muss dann allein nach wirtschaftlichen Kriterien und ohne Berücksichtigung von sozialen, lokalen, kulturellen oder sonstigen Fragen, den Auftrag an das Unternehmen mit dem günstigsten Angebot vergeben.

 

  • Die Investitionsschutzregelungen des TTIP werden dazu führen, dass Kommunen Schadensersatzansprüche (entgangene Gewinne!) von Investoren befürchten müssen und dies zweifellos die Entscheidungsfreiheit der Kommunen einschränken wird.

 

Investor-Staat-Schiedsverfahren sind dabei das Instrument, mit dem Staaten aber auch Länder und Kommunen vor private Schiedsgerichte (dies sind keine ordentlichen Gerichte, in denen RichterInnen im Rahmen bestehender Gesetze Recht sprechen, sondern geheim tagende Gremien, in denen Deals ausgehandelt werden) gezerrt werden können, allein weil sie Regeln zum Schutz von Menschen und Umwelt durchsetzen. Konzerne gehen gezielt gegen staatliche Regulierung vor, um Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe zu erstreiten – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der Tatbestand der „Bruch der legitimen Erwartungen von Investoren“ soll dazu eingeführt werden. Beispielhaft seien hier nur die Klagen von Vattenfall genannt. Diese Art Investorenschutz wird dazu führen, dass sich eine Kommune sehr genau überlegt, ob sie Umweltauflagen verschärft oder Regularien zum Bau preisgünstiger Wohnungen in Bebauungspläne hinein schreibt, wenn sie befürchten muss, dafür Schadensersatz zahlen zu müssen.

 

Dies sind wirklich nur ein paar ausgewählte Beispiele möglicher Einflussnahmen durch TTIP und Co., die uns direkt betreffen werden. Auswirkungen auf den Agrarbereich, den Verbraucher-, Arbeitnehmer- und auch den Arbeitsschutz sind dabei ebenso vielfältig und noch nicht einmal erwähnt.

 

Um diese vielfältigen Auswirkungen näher zu beleuchten, veranstalteten wir am 22. Januar 2015 in der TSG Jahnstube Eisenberg einen Informationsabend  zum Transatlantischen Freihandelsabkommen.


Der Zulauf von mehr als 60 Teilnehmern der TTIP Veranstaltung in Eisenberg zeigt, wie aktuell und wie groß das Interesse an dem Thema nach wie vor ist. Besonders gefreut hatte uns als Veranstalter, dass neben den interessierten Bürgern auch viele Kommunalpolitiker verschiedener Parteien aus dem ganzen Landkreis den Weg nach Eisenberg gefunden hatten.


Zum Einstieg gab es einen kurzen Video-Beitrag aus der ARD Sendung Monitor über die TTIP Verhandlungen, bevor die beiden Referenten, Dietmar Johnen, MdL von Bündnis 90/Die Grünen und Eberhard Wolf, Sozialwissenschaftler und Vorstands-Sprecher der BAG Europa der Landes-Grünen, mit ihren Impulsreferaten die anregende Diskussion aller Teilnehmer vorbereiteten. Gustav Herzog, MdB der SPD stieß mit seinem kontroversen Redebeitrag dabei nicht auf großes Verständnis weder bei seinen anwesenden Parteikollegen, noch bei den Vertretern der Gewerkschaften, die der Veranstaltung beiwohnten. Fragen und Kommentare zu zahlreichen Aspekten des Freihandelsabkommens (Landwirtschaft, Handel, Dienstleistung, Finanzsektor und Kommunen) wurden von Dietmar und Ebi sachkundig beantwortet, bzw. kommentiert.


Im bunt gemischten, kleineren Kreis ging die Diskussion auch nach der Veranstaltung noch in der Gaststätte weiter. Übereinstimmend waren sich alle darin einig, dass es eine gelungene Veranstaltung zu dem komplexen Thema des Freihandelsabkommens war.

 

 

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