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Kreisausschuss 24.02.2015

 

Schlafzimmer-Schuss in Rockenhausen

 

Vorweg – es ist mir sehr wohl bewusst, dass es keine 100% Sicherheit für Leib und Leben gibt.

Aber es hat mich sehr erschreckt, dass es überhaupt möglich ist, von einem „Irrläufer“ in seinem eigenen Haus, seinem Schlafzimmer, verletzt oder gar getötet zu werden.

Es ist purer Zufall ,dass in Rockenhausen zu diesem Zeitpunkt niemand vor dem Fenster stand.

 

Die Polizei hat den Verursacher schnell gefunden. Es war ein Jäger, auf einem Hochsitz der

seine Jagdbeute verfehlte.

Das Geschoss, dessen Reichweite laut Polizeisprecher bis zu 2 Kilometer betragen kann, hat sich daraufhin den Weg in die Ringstraße gebahnt.

 

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen das Verfahren eingestellt, da ja niemand verletzt oder getötet wurde. Ein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit gibt es nicht.

Zuständig dafür ist die Untere Jagdbehörde des Donnersbergkreises.

 

In diesem Falle, hatten Jäger und Verwaltung Glück dass niemand verletzt wurde.

 

Die Frage für mich ist: Was kann die Untere Jagdbehörde, als zuständige Verwaltungsbehörde tun, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt?

 

Nach Landesjagdgesetz § 7 ist für die Gestaltung von Jagdgebieten die untere Jagdbehörde zuständig.

 

Nach § 20 des BJagdG Abs. 1 –

An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falls die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören, oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.

 

Der Hochsitz, aus dem geschossen wurde ist keine 2 km von der Stadt entfernt auf einem Hang, dem betroffenen Stadtbereich gegenüber.

Die Reichweite der Jagdgeschosse beträgt bis zu 2 km.

 

Wieso ist es in diesem Gelände überhaupt erlaubt bei der Jagd Richtung Stadt zu schießen, wenn „Irrläufer“ das Stadtgebiet erreichen können?

 

Der betreffende Hochsitz ist keine 2 km vom Stadtgebiet entfernt, die Ausrichtung der Schießfenster sind Richtung Stadt gerichtet. Wurde dies beim Bau des Hochsitzes nicht überprüft?

 

Was hat bzw. kann die Jagdbehörde des Donnersbergkreises unternehmen, damit sich ein solcher Vorfall nicht mehr wiederhalt?

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